Kunde verhandelte mit seiner Hausbank. Der Kapitalbedarf für seine aktuelle Baufinanzierung beläuft sich auf 200.000,-- Euro.
Angebot seiner Hausbank: | |
1. | 3,20 % Sollzins – 100 % Auszahlung – 10 Jahre fest, eff. Zins 3,25 % nach PAngV |
Erneutes Angebot nach zähem Nachverhandeln mit seiner Bank: | |
2. | 3,05 % Sollzins – 100 % Auszahlung – 10 Jahre fest, eff. Zins 3,09 % nach PAngV |
Das Angebot des unabhängigen Finanzierungsfachmannes: | |
3. | 2,94 % Sollzins – 100 % Auszahlung – 10 Jahre fest, eff. Zins 2,98 % nach PAngV |
Der Kunde benötigt ein Baufinanzierungsdarlehen in Höhe von 200.000,-- Euro.
Seine finanzierende Bank unterbreitete ihm augenscheinlich ein sehr günstiges Finanzierungsangebot, ohne ihn jedoch auf eine mögliche Förderung z. B. durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg aufmerksam zu machen.
Der unabhängige Finanzierungsexperte stellte im Rahmen seiner Analyse fest, dass der Kunde, aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen, einen Antrag für die Bewilligung von öffentlichen Förderdarlehen bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) stellen kann.
In diesem speziellen Fall hatte der Kunde Anspruch auf ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank im Rahmen der gültigen Landeswohnraumförderung in Höhe von 130.000,-- Euro mit einer Sollzinsbindung von 15 Jahren.
Allein durch die Berücksichtigung und den Einbau dieser zinsgünstigen Fördermittel, konnte der Kunde eine Zinsersparnis in Höhe von rd. 23.000,-- Euro innerhalb der ersten 15 Jahre der Sollzinsbindung realisieren und somit eine Menge Geld sparen.
Es gilt daher der Grundsatz: Konzeption vor Kondition !
Kunde schließt mit seiner Hausbank verbindlich eine Baufinanzierung über 200.000,-- Euro ab. Im Darlehensvertrag sind Bearbeitungsgebühren und Kosten für ein Wertgutachten in Höhe von 850,-- Euro ausgewiesen.
Bei einer Finanzierung über den Fachmann fallen i. d. R. gar keine Bearbeitungsgebühren und Wertermittlungskosten an.
Der Kunde schließt mit seiner Bank eine Baufinanzierung über 200.000,-- Euro verbindlich ab. Im Darlehensvertrag wird der Abschluss einer Risikoversicherung mit einem Monatsbeitrag von 25,-- Euro und einer Laufzeit von 20 Jahren verlangt, obwohl der Kunde mehrere bestehende Lebensversicherungen hat, die von seiner Bank aber nicht berücksichtigt wurden.
Beim Finanzierungsfachmann werden bestehende Versicherungs- und Bausparverträge optimal und zum Vorteil des Kunden in die Baufinanzierung eingebaut.